Das PFLEGE-VERSORGUNGSWERK - DIE BRANCHENVERSORGUNGSLÖSUNG
Auch wenn man die betriebliche Versorgung als Chance begreift: letztlich hängt der Erfolg von der Attraktivität des Angebots und der professionellen Umsetzung im Unternehmen ab. Vor allem muss die Versorgungslösung muss für das Unternehmen rechtssicher, der administrative Aufwand überschaubar sein. Und der angestrebte Motivationseffekt kann bei den Mitarbeitern nur durch qualifizierte Beratung nachhaltig erzielt werden. Das Pflege-Versorgungswerk als Branchenversorgungslösung ist so gestaltet, dass es all diesen Anforderungen von Unternehmen der Pflegebranche Rechnung trägt.
- Rechtssicherheit
- Transparenz des Beratungsprozess
- Kein Verwaltungsaufwand
- Mehrwertoptionen
PFLEGE-UNTERNEHMEN BRAUCHEN RECHTSSICHERHEIT
- Das Pflege-Versorgungswerk in Form der Direktversicherung oder Unterstützungskasse entspricht allen arbeits-, gesellschafts- und versicherungsrechtlichen Anforderungen.
- Die Zusagen in den angebotenen Produktlösungen beschränken die Arbeitgeberhaftung lediglich auf die fristgerechte Abführung der Sparbeiträge.
- Sämtliche Dokumentationspflichten sowie die Beraterhaftung werden umfassend von den für das Pflegeversorgungswerk zertifizierten Beratern übernommen.
- Der Mitarbeiter-Beratungsprozess schließt für die Mitarbeiter:innen, die sich gegen die betriebliche Versorgung entscheiden, mit einer Beratungsbestätigung für das Unternehmen ab. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs der Mitarbeiter (§ 1 BetrAVG) kann vom Unternehmen jederzeit nachgewiesen werden.
- Der Arbeitgeber ist bem Pflege-Versorgungswerk im Fall der Berufsunfähigkeit eines Mitarbeiters von der bAV-Haftung freigestellt.
PFLEGE-UNTERNEHMEN WOLLEN KEINEN VERWALTUNGSAUFWAND
Für Ihr Unternehmen bietet das Pflege-Versorgungswerk nicht nur transparente und effiziente Beratungsprozesse, sondern auch einen sehr geringen Verwaltungsaufwand. Nach Abschluss der Beratungen können alle administrativen Aufgaben, wie die laufende Betreuung und Verfolgung bestehender Versorgungszusagen (z.B. Neuanmeldungen, Abmeldungen, vorübergehende Beitragsfreistellung) auf die Beratungsunternehmen des Pflege-Versorgungswerks ausgelagert werden.
Die Berater übernehmen ebenfalls kostenfrei die gesamte vorgeschriebene Dokumentation der Beratungen, die Prüfung bereits bestehender bAV-Verträge auf Leistungsrisiken sowie (eventuell gegen Honorierung) die Überprüfung bestehender Pensionszusagen im Hinblick auf notwendige oder gewünschte Auslagerung (BILMOG).
Falls Ihre Gehaltsabrechnung ausgelagert ist, stellen die Berater eine administrative Abwicklung sicher, die für Ihr Unternehmen keinerlei Aufwand bedeutet.
Interesse geweckt? Wir beraten Sie gerne!
Schaffen doch auch Sie für Ihre Mitarbeiter Rahmenbedingungen, unter denen die Sorge vor Altersarmut keine Option mehr ist.